Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Laura Reichert durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.

II. Produktionsaufträge

1. Die Fotografin wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen.
Sofern die Auftraggeber*innen keine schriftlichen Anweisungen treffen, ist die Fotografin hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optisch-technischen (fotografischen) Mittel.

2. Die Fotografin wählt die Bilder aus, welche sie den Auftraggeber*innen bei Abschluss des Fotoprojekts zur Abnahme vorlegt.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an die Auftraggeber*innen bei der Fotografin eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Die Fotografin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart, alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Die Auftraggeber*innen erwerben an den Bildern die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung und/oder öffentliche/nicht private Wiedergabe sind nur gestattet, sofern das vereinbarte Angebot dies vorsieht oder ein Buy-out erfolgt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

IV. Haftung

1. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Assistent*innen/Dienstleister*innen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen der Auftraggeber*innen zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht den Auftraggeber*innen nur ein Verbesserungsanspruch durch die Fotografin zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von der Fotografin abgelehnt, steht den Auftraggeber*innen ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Laura Reichert. Die Preise verstehen sich aufgrund §19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält die Fotografin auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung von den Auftraggeber*innen widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

5. Das Honorar muss vor oder bei Auslieferung der Fotos/Fotoprodukte gezahlt werden.

6. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellungen zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen der Auftraggeber*innen zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten der Auftraggeber*innen.

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Fotografin erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall, dass die Auftraggeber*innen keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder der Sitz oder gewöhnliche Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt wird, wird der Wohnsitz der Fotografin als Gerichtsstand vereinbart.