Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB)

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Laura Reichert durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Die AGB gelten als vereinbart nach Erhalt und Einnahme der Auftragserteilung.

II. Produktionsaufträge

1. Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen.
Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeortes und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.

2. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

4. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Wurde vereinbart alle Bilder zu speichern, so geschieht dies für maximal zehn Jahre.

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung und/oder öffentliche/nicht private Wiedergabe sind nur gestattet, sofern das vereinbarte Angebot dies vorsieht oder ein Buy-out erfolgt. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

IV. Haftung

1. Der Fotograf haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlung resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Im Fall der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch den Fotografen zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie vom Fotografen abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten nicht als erheblicher Mangel.

V. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Preisliste von Laura Reichert. Die Preise verstehen sich aufgrund §19 Abs. 1 UStG ohne Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhält der Fotograf auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stundensatz.

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, so wird eine Aufwandsentschädigung gemäß der aktuellen Vereinbarungen in diesem Vertrag fällig.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

5. Das Honorar muss vor oder bei Übergabe der Fotos/Fotoprodukte gezahlt werden.

6. Das Honorar ist spätestens binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellungen zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrecht ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zulasten des Auftraggebers.

VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe und Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 € pro Bild und Einzelfall. Dies gilt jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.

2. Durch die Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine entsprechende, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

4. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.